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Leitfaden für den Unterricht in der deutschen Geschichte mit besonderer Berücksichtigung der kulturgeschichtlichen Momente für die Oberstufe mehrklassiger Volks- und Mittelschulen

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Bibliographic data

fullscreen: Leitfaden für den Unterricht in der deutschen Geschichte mit besonderer Berücksichtigung der kulturgeschichtlichen Momente für die Oberstufe mehrklassiger Volks- und Mittelschulen

Monograph

URN:
urn:nbn:de:gbv:8:2-4483947
Persistent identifier:
PPN101625248X
Title:
Leitfaden für den Unterricht in der deutschen Geschichte mit besonderer Berücksichtigung der kulturgeschichtlichen Momente für die Oberstufe mehrklassiger Volks- und Mittelschulen
Signature:
Es 7579
Author:
Böe, August
Document type:
Monograph
Publisher:
Verlag von Gustav Gräbner
Year of publication:
1893
Place of publication:
Leipzig
Language:
German
Collection:
Collection: School history. Class books
Scope:
VIII, 335 Seiten
Physical location:
Universitätsbibliothek Kiel

Contents

Table of contents

  • Leitfaden für den Unterricht in der deutschen Geschichte mit besonderer Berücksichtigung der kulturgeschichtlichen Momente für die Oberstufe mehrklassiger Volks- und Mittelschulen
  • binding
  • Vorwort.
  • Inhaltsübersicht.
  • I. Die älteste Zeit.
  • A. Urgeschichte.
  • B. Die Völkerwanderung und die Gründung des Frankenreiches.
  • II. Das Mittelalter.
  • A. Entstehung des Deutschen Reiches.
  • B. Die sächsischen Kaiser.
  • C. Die Kaiser aus dem salisch-fränkischen Hause.
  • D. Die Hohenstaufen.
  • E. Das erste Interregnum.
  • F. Das Deutsche Reich zu Ende des Mittelalters.
  • III. Die neue Zeit.
  • A. Entdeckungen und Erfindungen am Schluß des Mittelalters. Die Vorboten der neuen Zeit.
  • B. Aufstände auf dem kirchlichen Gebiete. Die Vorläufer der Reformation.
  • C. Die Reformation.
  • D. Der Dreißigjährige Krieg.
  • E. Brandenburg-Preußens Emporwachsen.
  • F. Das Zeitalter Friedrichs des Großen.
  • G. Das Ende des alten Deutschen Reiches.
  • IV. Die neueste Zeit.
  • A. Die Befreiungskriege.
  • B. Das zweite Interregnum.
  • C. Das neue Deutsche Reich.
  • Anhang.
  • I. Zeittafel zur deutschen Geschichte.
  • II. Vaterländische Gedenktage.
  • III. Deutsche Könige und Kaiser.
  • IV. Brandenburgisch-preußische Regenten.
  • V. Stammtafel der Hohenzollern.
  • section
  • binding

Full text

2. Das Städtewesen. 
113 
als Waisen erklärte. Dann warf er einen aus Weiden geflochtenen 
Strick über sich weg, die Freischöffen spieen aus, und der Name 
des Verfemten wurde in das Blutbuch eingetragen. 
War der Angeklagte bei der Verurteilung nicht gegenwärtig 
gewesen, so wurde ihm das Urteil schriftlich mit dem Siegel des 
Freigrafen ausgefertigt. Alle Freigrafen und Freischöffen waren 
nun verpflichtet, den Verfemten, wo sie ihn fanden, zu greifen und 
das Urteil an ihm zu vollstrecken. Doch mußten immer wenigstens 
drei Freischöffen dabei zugegen sein. Man knüpfte gewöhnlich den 
Verurteilten an einem Baum auf, in dessen Stamm man als Wahr 
zeichen der Feme ein Messer steckte. Doch durfte man ihm nichts 
abnehmen, damit nicht Raubmörder die Rolle der Feme spielten. 
War der Angeklagte vor dem Richterstuhl erschienen und seiner That 
geständig oder derselben überführt, so wurde das Urteil an Ort und 
Stelle an ihm vollzogen; denn das Femgericht befaßte sich nur mit 
solchen Verbrechen, auf welchen der Tod stand. 
Die heimlichen Gerichte besaßen zu ihrer Zeit eine außerordent 
liche Macht. Die Ladung des schlichten westfälischen Freigrafen 
wurde mehr gefürchtet als des Kaisers Gebot; gewaltige Fürsten 
beugten sich vor ihm und erschienen in Westfalen. Aber in dem 
Rechte der Feme lag auch zugleich der Keim zu groben Mißbräuchen. 
Allmählich schlichen sich Parteilichkeit, Willkür und Leidenschaft ein, 
und da später die Einsetzung des Reichskammergerichtes die Rechts 
pflege in Deutschland einheitlich regelte, ging das „heimliche Gericht" 
wit dem Ende des 15. Jahrhunderts ein. 
2. Das Ztiidteuiesen. 
Während das Rittertum mehr und mehr verfiel, entwickelten 
sich zu immer kräftigerer Blüte die deutschen Städte. Sie haben 
Handel und Gewerbe, neben der Landwirtschaft die beiden bedeu 
tendsten Erwerbszweige des Volkes, begründet und verbreitet, die 
Rn Rittern und Mönchen mehr und mehr abhanden gekommene 
Bildung gepflegt und den Sinn für Freiheit in den Zeiten des 
starren Feudalwesens gewahrt. 
In ihrem Äußeren glichen die Städte bei ihren Anfängen 
ls. S. 44, 54 und 62) eigentlich großen, eingefriedigten Dörfern. Die 
Ringmauern schlossen Äcker und Gärten ein; die Mehrzahl der 
Einwohner trieb Landbau. Erst im 12. Jahrhundert begannen die 
Städte allmählich, sich ihres altbäuerlichen Gewandes zu entkleiden. 
Die Äcker, Weinberge und Gärten im Mauerbezirk verschwanden; 
Re meisten Plätze wurden bebaut; in jeden Winkel drangen der 
Handel und das gewerbliche Leben ein. An eine regelmäßige 
^Straßenanlage war freilich nicht zu denken. Die großen Höfe des 
Böe, Deutsche Geschichte. 8
	        

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Böe, August. Leitfaden Für Den Unterricht in Der Deutschen Geschichte Mit Besonderer Berücksichtigung Der Kulturgeschichtlichen Momente Für Die Oberstufe Mehrklassiger Volks- Und Mittelschulen. Leipzig: Verlag von Gustav Gräbner, 1893. Print.
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