UB Kiel digital Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Leitfaden für den Unterricht in der deutschen Geschichte mit besonderer Berücksichtigung der kulturgeschichtlichen Momente für die Oberstufe mehrklassiger Volks- und Mittelschulen

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Leitfaden für den Unterricht in der deutschen Geschichte mit besonderer Berücksichtigung der kulturgeschichtlichen Momente für die Oberstufe mehrklassiger Volks- und Mittelschulen

Monograph

URN:
urn:nbn:de:gbv:8:2-4483947
Persistent identifier:
PPN101625248X
Title:
Leitfaden für den Unterricht in der deutschen Geschichte mit besonderer Berücksichtigung der kulturgeschichtlichen Momente für die Oberstufe mehrklassiger Volks- und Mittelschulen
Signature:
Es 7579
Author:
Böe, August
Document type:
Monograph
Publisher:
Verlag von Gustav Gräbner
Year of publication:
1893
Place of publication:
Leipzig
Language:
German
Collection:
Collection: School history. Class books
Scope:
VIII, 335 Seiten
Physical location:
Universitätsbibliothek Kiel

Contents

Table of contents

  • Leitfaden für den Unterricht in der deutschen Geschichte mit besonderer Berücksichtigung der kulturgeschichtlichen Momente für die Oberstufe mehrklassiger Volks- und Mittelschulen
  • binding
  • Vorwort.
  • Inhaltsübersicht.
  • I. Die älteste Zeit.
  • A. Urgeschichte.
  • B. Die Völkerwanderung und die Gründung des Frankenreiches.
  • II. Das Mittelalter.
  • A. Entstehung des Deutschen Reiches.
  • B. Die sächsischen Kaiser.
  • C. Die Kaiser aus dem salisch-fränkischen Hause.
  • D. Die Hohenstaufen.
  • E. Das erste Interregnum.
  • F. Das Deutsche Reich zu Ende des Mittelalters.
  • III. Die neue Zeit.
  • A. Entdeckungen und Erfindungen am Schluß des Mittelalters. Die Vorboten der neuen Zeit.
  • B. Aufstände auf dem kirchlichen Gebiete. Die Vorläufer der Reformation.
  • C. Die Reformation.
  • D. Der Dreißigjährige Krieg.
  • E. Brandenburg-Preußens Emporwachsen.
  • F. Das Zeitalter Friedrichs des Großen.
  • G. Das Ende des alten Deutschen Reiches.
  • IV. Die neueste Zeit.
  • A. Die Befreiungskriege.
  • B. Das zweite Interregnum.
  • C. Das neue Deutsche Reich.
  • Anhang.
  • I. Zeittafel zur deutschen Geschichte.
  • II. Vaterländische Gedenktage.
  • III. Deutsche Könige und Kaiser.
  • IV. Brandenburgisch-preußische Regenten.
  • V. Stammtafel der Hohenzollern.
  • section
  • binding

Full text

112 II. Das Mittelalter. E. Das erste Interregnum. 
Der Sitz dieses Gerichtes nämlich blieb stets die „rote Erde"; 
nur auf ihr konnte geurteilt werden; vorladen hingegen konnten die 
Freischöffen jedermann, er mochte sein, wo er wollte, und die Ur 
teile der Femgerichte konnten überall vollzogen werden. Der Frei- > 
graf mußte ein Westfale sein; ihm standen bei einer Gerichtsver 
handlung sieben Schöffen zur Seite. Ankläger konnte nur ein Frei 
schöffe sein. War der Angeklagte auch ein solcher, so wurde er vor 
die heimliche Acht geladen; dagegen mußte die Ladung eines Nicht- 
wissenden vor das offene Gericht geschehen; nur wenn er der 
Ladung nicht Folge leistete, verwandelte sich das öffentliche Gericht 
in ein geheimes. Während den öffentlichen Gerichtsverhandlungen 
jedermann ungehindert beiwohnen konnte, mußten sich, sobald das 
Gericht in ein geheimes verwandelt wurde, alle Nichtwiffenden bei 
Todesstrafe entfernen. 
Die Ladung vor die geheime Acht wurde schriftlich durch zwei 
Freischöffen besorgt, und zwar auf eine Frist von sechs Wochen und 
drei Tagen. Leistete er nicht Folge, so luden ihn vier Freischöffen, 
und wenn auch dies erfolglos war, sechs Frcischösien und ein Frei 
graf. Die Ladung Nichtwiffender geschah bloß durch den Fronboten. 
War der Aufenthaltsort des Schuldigen unbekannt, so wurden vier 
Vorladungen ausgefertigt und an vier Orten, wo er sich möglicher 
weise befinden konnte, angeheftet. Wenn die Macht des Angeklagten 
zu fürchten war, so wurde die Vorladung nachts an das Thor der 
Burg oder der Stadt, wo er sich befand, befestigt. Die Schöffen be 
gaben sich dann heimlich vor das Thor, hieben drei Späne heraus 
und steckten die Vorladung in die Kerbe (daher noch jetzt das Wort 
„Steckbrief"). 
War der Tag des Gerichtes da und der Geladene nicht er 
schienen, so fragte der Freigraf, ob jemand ihn verteidigen wollte. 
War das nicht der Fall, so wurde das Urteil gesprochen, indem 
einer der Freischöffen knieend zwei Finger der rechten Hand auf das 
vor dem Freigrafen liegende bloße Schwert legte, die Schuld des 
Angeklagten beteuerte und sechs Freischöffen („Ei des Helfer") die 
Wahrheit seiner Aussage eidlich bekräftigten. War der Beklagte 
anwesend, so konnte er mit sechs Eideshelfern aus der Zahl der 
Freischöffen seine Unschuld darthun. Der Kläger bedurfte dreizehn 
Eideshelfer, um mit diesen die Anklage wieder aufzunehmen, und 
nun mußten zwanzig Freischöffen dem Angeklagten helfen, um sich 
endgiltig von der Schuld loszuschwören. War es ihm nicht ge 
lungen, seine Unschuld zu beweisen, so stand der Freigraf auf und 
„verfemte" ihn, indem er ihn für „echtlos, rechtlos, siegellos und 
friedlos" erklärte, seinen Hals dem Strick weihte, seinen Leichnam 
den Vögeln und Tieren zu verzehren gab, seine Seele Gott, sein 
Lehen dem Lehnsherrn befahl, sein Weib als Witwe, seine Kinder
	        

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS IIIF manifest Mirador ALTO TEI Full text PDF DFG-Viewer Catalogue record
TOC

Chapter

PDF RIS

Image

ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Image

URN:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Böe, August. Leitfaden Für Den Unterricht in Der Deutschen Geschichte Mit Besonderer Berücksichtigung Der Kulturgeschichtlichen Momente Für Die Oberstufe Mehrklassiger Volks- Und Mittelschulen. Leipzig: Verlag von Gustav Gräbner, 1893. Print.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment