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Leitfaden für den Unterricht in der deutschen Geschichte mit besonderer Berücksichtigung der kulturgeschichtlichen Momente für die Oberstufe mehrklassiger Volks- und Mittelschulen

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Bibliographic data

fullscreen: Leitfaden für den Unterricht in der deutschen Geschichte mit besonderer Berücksichtigung der kulturgeschichtlichen Momente für die Oberstufe mehrklassiger Volks- und Mittelschulen

Monograph

URN:
urn:nbn:de:gbv:8:2-4483947
Persistent identifier:
PPN101625248X
Title:
Leitfaden für den Unterricht in der deutschen Geschichte mit besonderer Berücksichtigung der kulturgeschichtlichen Momente für die Oberstufe mehrklassiger Volks- und Mittelschulen
Signature:
Es 7579
Author:
Böe, August
Document type:
Monograph
Publisher:
Verlag von Gustav Gräbner
Year of publication:
1893
Place of publication:
Leipzig
Language:
German
Collection:
Collection: School history. Class books
Scope:
VIII, 335 Seiten
Physical location:
Universitätsbibliothek Kiel

Contents

Table of contents

  • Leitfaden für den Unterricht in der deutschen Geschichte mit besonderer Berücksichtigung der kulturgeschichtlichen Momente für die Oberstufe mehrklassiger Volks- und Mittelschulen
  • Binding
  • Vorwort.
  • Inhaltsübersicht.
  • I. Die älteste Zeit.
  • A. Urgeschichte.
  • B. Die Völkerwanderung und die Gründung des Frankenreiches.
  • II. Das Mittelalter.
  • A. Entstehung des Deutschen Reiches.
  • B. Die sächsischen Kaiser.
  • C. Die Kaiser aus dem salisch-fränkischen Hause.
  • D. Die Hohenstaufen.
  • E. Das erste Interregnum.
  • F. Das Deutsche Reich zu Ende des Mittelalters.
  • III. Die neue Zeit.
  • A. Entdeckungen und Erfindungen am Schluß des Mittelalters. Die Vorboten der neuen Zeit.
  • B. Aufstände auf dem kirchlichen Gebiete. Die Vorläufer der Reformation.
  • C. Die Reformation.
  • D. Der Dreißigjährige Krieg.
  • E. Brandenburg-Preußens Emporwachsen.
  • F. Das Zeitalter Friedrichs des Großen.
  • G. Das Ende des alten Deutschen Reiches.
  • IV. Die neueste Zeit.
  • A. Die Befreiungskriege.
  • B. Das zweite Interregnum.
  • C. Das neue Deutsche Reich.
  • Anhang.
  • I. Zeittafel zur deutschen Geschichte.
  • II. Vaterländische Gedenktage.
  • III. Deutsche Könige und Kaiser.
  • IV. Brandenburgisch-preußische Regenten.
  • V. Stammtafel der Hohenzollern.
  • Section
  • Binding

Full text

1. Die Zustände im Deutschen Reich. 
111 
werden, der ihm dann die Macht, Gericht zu halten, erteilte. Somit 
waren die Femgerichte keineswegs Gerichte, welche das Richteramt 
gewissermaßen auf eigene Faust vollzogen; es waren vielmehr kaiser- 
liche Gerichte in aller Strenge des Wortes. Die Beisitzer dieses 
Gerichtes, das in der Folge unter dem Namen „Femgericht" be 
kannt wurde, hießen Frei schössen. Bei der zunehmenden Un 
sicherheit namentlich in den Zeiten des Faustrechts brachten sie jedes 
verbrechen vor ihren Richtstuhl, sogar solche, die außerhalb ihres 
Gerichtssprengels vorkamen, weil oftmals der ordentliche Richter 
nicht die Macht besaß, den Schuldigen zu bestrafen. Dazu brauchte 
man aber Männer, die im ganzen deutschen Reiche zerstreut waren, 
damit sie die Unthaten und Verbrechen, die überall geschahen, zur 
Kenntnis des Freigrafen brachten, der den Schuldigen dann vor 
seinen Richterstuhl beschied. Die Macht der „heiligen Feme" war 
bald so gefürchtet, daß aus allen Teilen Deutschlands sich Männer 
herbeidrängten, um als Freischöffen oder „Wissende" aufgenommen 
Zu werden, deren es bald mehrere Tausende gab, unter ihnen Rats 
herren, Ritter, Fürsten und Könige. Schöffe konnte jeder werden; 
es war nur nötig, daß der Aufzunehmende ein Freier von unbe 
scholtenem Rufe war. Doch konnte seine Aufnahme nur auf west- 
sälischem Boden vollzogen werden. Allmählich wurde die Feme zu 
einer Art von geheimem Bunde, dem das Mittel des Geheimnisses 
wohl zu statten kam, um in jener Zeit des Faustrechts den flüchtigen 
Verbrecher mit Erfolg aufspüren zu können. 
Die Mitglieder der Feme erkannten sich an geheimen Zeichen. 
Ihre Losung war: „Strick, Stein, Gras, Grein," die dem Neuauf- 
gcnommenen vom Freigrafen erklärt wurde. Der Schöffengruß 
bestand darin, daß der ankommende Schöffe seine rechte Hand auf 
seine linke Schulter legte und dabei sprach: „Eck grüt ju, lewe man! 
Wat fange ji hi an?" Darauf legte er seine rechte Hand auf des 
Schöffen linke Schulter; dieser that dasselbe mit den Worten: „Allet 
Glück kehre in, wo die Frpenscheppen sin!" 
Außerdem besaßen die Wissenden noch ein Notwort, auf welches 
jeder Freischöffe dem andern zu Hilfe kommen mußte, und wäre der 
Gegner selbst sein eigner Sohn gewesen. Die geheimnisvolle Formel 
kantete: „Reinir dor Feweri"; ihre Bedeutung ist bis auf den 
heutigen Tag nicht aufgeklärt worden, da auf den Verrat der Losung 
ber Tod stand. 
Ungeachtet ihres heimlichen Charakters wurden die Femgerichte 
an den alten Stätten der freien Gerichte, den „Freistühlen", 
unter freiem Himmel und am hellen Tage, meistens unter einer 
Linde, einem Birnbaum oder Hagedorn, an einem steinernen Tische 
abgehalten. Solcher Freistühle gab es in Westfalen über hundert, 
als deren berühmtester Dortmund galt.
	        

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Böe, August. Leitfaden Für Den Unterricht in Der Deutschen Geschichte Mit Besonderer Berücksichtigung Der Kulturgeschichtlichen Momente Für Die Oberstufe Mehrklassiger Volks- Und Mittelschulen. Leipzig: Verlag von Gustav Gräbner, 1893. Print.
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