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(1881)

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Bibliographic data

fullscreen: (1881)

Periodical

URN:
urn:nbn:de:gbv:8:2-3331138
Persistent identifier:
PPN799131512
Title:
Lübeckisches Adressbuch
Document type:
Periodical
Year of publication:
1798
Place of publication:
Lübeck
Universitätsbibliothek Kiel
Language:
German

Volume

URN:
urn:nbn:de:gbv:8:2-3513639
Persistent identifier:
827918968
Title:
[Lübeckisches Adreßbuch für 1881]
Signature:
Y 418-1881
Document type:
Volume
Publisher:
Schmidt
Year of publication:
1881
Place of publication:
Lübeck
Language:
German
Collection:
Regional studies
prints
other areas
Physical location:
Universitätsbibliothek Kiel
Description:
Seiten vor S. XIX fehlen

Contents

Table of contents

  • Lübeckisches Adressbuch
  • (1881)
  • binding
  • [Erster Abschnitt.]
  • Zweiter Abschnitt. Alphabetisches Verzeichniß der Einwohner der Stadt Lübeck und dessen nächster Umgebung.
  • section
  • Dritter Abschnitt.
  • section
  • Vierter Abschnitt. Verzeichniß der Einwohner nach ihren Gewerben und Beschäftigungen.
  • Fünfter Abschnitt. Allgemeine Notizen.
  • I. Staatsverfassung.
  • II. Rechtspflege.
  • III. Staats-Verwaltung.
  • IV. Gemeinde-Verwaltung in der Stadt Lübeck.
  • V. Kirchenwesen.
  • VI. Schulwesen.
  • VII. Wohlthätigkeitsanstalten.
  • VIII. Handel.
  • IX. Gewerbewesen.
  • X. Verkehrswesen.
  • XI. Telegraphenwesen.
  • XII. Tageblätter.
  • XIII. Anstalten für gemeinnützige Zwecke.
  • XIV. Anstalten für Kunst und Wissenschaft.
  • XV. Anstalten für Geselligkeit und Unterhaltung.
  • XVI. Vermischte Notizen.
  • binding

Full text

28 
öewerbefreibcit geordnet. Gegenwärtig iü für bnffelbe bic mit bcm 1. Cctbr. 1869. 
bezw. 1. Januar 1870, in Mraft getretene Gewerbe-Orbnung für das Deutsche Reich 
unb ben Nachträgen zu benfelben. nebst der Bekanntmachung befl Senates, betreffenb bie 
Ausführung bcrfelben vom 15. Septbr. 1869 maßgebmd. 
Zur Vertretung ber gewerblichen Interessen beS hiesigen Staates war burch 
Rath- unb Bürgerschluß vom 28. Jan. 1867 bie Gewerbe kammer eingesetzt; die- 
felbe bestanb aus sechs,eh» vom BürgerauSfchuffe aus ber Zahl sämmtlicher selbststän 
biger Gewerbtreibenben auf je vier Jahre geivählten Mitgliebern. Mit bem 21. Septbr. 1877 
ist jeboch eine neue Ordnung für bie Gewerbekammer in Kraft getreten, nach welcher 
diese ein Organ beS GewerbestanbeS bilben, unb von ben Gewerbtreibenben selbst gewählt 
werben soll. Die Gewerbekammer besteht jetzt auü fünfzehn alle zwei Jahr zu einem Drittyeil neu 
zu wählenben Mitgliedern. Sie ernennt unter Anderen, aus benGewerbtreibenben ber verschie 
denen GewerbSzweige. Sachverständige für bestinimte Zeit, die in vorkommenden Fällen 
auf Erfordern der Behörden unb Gerichte, ober auf Antrag von Privatpersonen über 
Güte und Preis der in ihr Fach einschlagenden Arbeiten Gutachten abzugeben haben. 
Anträge auf Ertheilung solcher Gutachten sind unter genauer Angabe des Gegenstandes 
unb derjenigen Fragen, auf welche die Beurtheilung burch die Sachverständigen Bezug 
nehmen soll, schrisilich beiin Vorsitzenden der Gewerbekammer F. RaytgenS, bezw. dem 
Eonsulenten derselben. I>r. A. Arehmer einzureichen ober im Bureau beö Letzteren 
VonnittagS zwischen 10 u. 1 Uhr unb Nachmittags zwischen 5 u. 6 Uhr zu Protokoll 
zu geben. 
Das Gewerbe-Bericht, eingesetzt durch Gesetz vom 21. Septbr. 1877 und in Thätig 
keit seit dem 1. Januar 1678, besteht aus einem rechtsgelehrten Lenatömitgliebe als Vor 
sitzendem, sowie aus zwölf Arbeitgebern unb zwölf Arbeitnehmern alü Beisitzern, die durch 
Majorität von der Gewerbekainmer geivählt werbe». Zur Eomveten, des Gewerbegerichts 
gehört die Entscheidung von Streitigkeiten der selbstständigen Gewerbtreibenben mit ihren 
«behülfen, Gesellen und Lehrlingen, ingleichen der Fabrik Inhaber mit ihren Fabrik-Ar 
beitern, wenn dieselben den Antritt, die Fortsetzung ober Aushebung des Arbeit»- ober 
Lehrverhältnisses, die gegenseitigen Leistungen aus dem Arbeito- ober Lehrverhältnisse be 
treffen ober auch die Ertheilung ober der Inhalt von Zeugnissen an Gesellen, Lehrlinge 
u. s. w. zum Gegenstände haben. 
Das Gewerbegericht hält je nach Bedürfniß Abends präeiff 6 Uhr iin Sitzungszimmer des 
Stabt- unb Lanbamt» aus dem Rathhause seine Sitzungen ab. Die GerichtS- 
schreiberei deS Gewerbegerichts befindet sich im Bureau des Polizeiamts (Paß- u. 
Gesinde Bureau), woselbst die Parteien während der Dienststunbe», vornehmlich in der 
Mittagsstunde von 12-1 Uhr, ihre Anträge anbringen unb zu Protokoll geben können. 
X. Verkehrswesen. 
Poftwescn. Im Lübeckischen Staats-Gebiet bestehen außer in Lübeck selbst »och Post 
anstalten: in Travemünde und in Schlutup. 
In Lübeck ist ein Ober-Postamt errichtet; benisclben sind unterstellt: 
Das Postamt Nr. 2 am Bahnhose zu Lübeck. 
Die Postageiitur Nr. 3 in der Vorstadt St. Jürgen. 
Die aus der Eisenbahnstrecke Lübeck-Lüneburg verkehrenden Aahnposte». 
Ferner gehören zum Geschäftsbereiche des Ober-Postamt: 
Die Postagentur in Gr. Gronau unb Stockelsdorf. 
Die Lüdeck-Büchener Eisenbahn, eröffnet am 15. Oetober 1851, führt von Lübeck 
über Ratzeburg unb Mölln nach Buchen, wo dieselbe in die Berlin-Hamburger Eisenbahn 
mündet. Tie Lübeck.Hamburger Eisenbahn, eröffnet am 1. August 1865, fuhrt von 
Lübeck über Reinfelb, Oldesloe, Bargteheide. Ahrensburg und Wandsbeck nach Hamburg. 
Erstere ist »8, letztere 63, bis zur Einmündung in die Berlin Hamb. Bahn 6-1 Jim. lang. 
Beide Bahnen gehören der Lübeck-Büchener EifenbahngefellsäM, die ihre Verwaltung 
in Lübeck hat, und stehen unter einer Direetion von fünf Mitgliedern. 
Die Liibeck-.iNeinen Eisenbahn, eröffnet im Sommer 1870, und zur Mecklen 
bitrger Friedrich Franz-Bahn gehörig, führt über Schönberg, GreveSmühlen und Bobitz 
nach Kleinen.
	        

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[Lübeckisches Adreßbuch Für 1881]. Lübeck: Schmidt, 1881. Print.
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