124. Jahrgang. 6d)leswîg-f5olfteinifd)e Landsszsîtung 124. Jahrgang. »»♦♦♦♦♦♦•♦♦♦♦♦♦•♦•♦♦•«♦♦♦♦«♦♦•♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦»♦•»♦♦(»♦♦♦♦♦♦♦♦••♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦•j * * * Anzeigenpreis: Die l0 gespaltene Kolonelzeile 25 r i Reklamen 125 ^/. Zahlungsziel 14 Tage. | j Für Aufnahme der Anzeigen an bestimmten Plätzen sowie • t in den vorgejchrieb Nummern kann keine Gewähr über- r ! nommen. eine Ersatzpflicht od. Haftung bei Nichteinhaltg. • î derartiger Bestimmungen also nicht anerkannt werden. * Einzelverkaufsprcis 15 Goldpfennig Schriftleitung und Geschäftsstelle: Rendsburg, Bahnhofstraße 12/16 Bezugspreis: Monatlich 2.— Reichsmark einschließlich Bestell- bezw. Abhokgeld Ausgabe B einschließlich Illustrierte Wochenbeilage Reichsmark 2.30. Einzeln 15 Rpfg. Fernsprecher Nr. 2551 — Telegramm-Anschrift: Tageblatt Bankkonten: Westholsteinische Dank. 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Eine Schilderung der Finanz lage könne doch nicht an den autzenpolitischen For derungen vorbeigehen, die eine grotze Mehrheit des deutschen Volkes erhebe. Der Minister habe die Bedenken nicht zerstreuen können, datz man in Zu kunft durch Steuerausfälle vor neue Entscheidun gen gestellt werden würde. Die Lohn- und Preis senkung der Reichsregierung habe den erhofften Erfolg nicht gehabt. Cremer verlangte ferner vor altem eine stärkere Berücksichtigung der schädlichen Einflüsse des Wirtschaftsverfalls bei Ausstellung des neuen Haushalts, und zwar nicht durch Be- foldungskürzung oder neue Steuern, sondern nur durch wertere energische Ausgabenkürznng. Die Deutsche Volkspartei werde ihre Mitarbeit am Haushalt abhängig machen von der Vorlegung eines entsprechenden Programms vor Beratung des Haushalts im Reichstag selbst. ■ Der Zentrumsredner Abgeordneter Dr. Köh ler sprach der Finanzverwaltung seine Anerken nung für die Abwicklung des so ungeheuer schwie rigen Haushalts 1930 aus. Allerdings sei das nur durch Aufzehren erheblicher Vermögensteile möglich gewesen. Die Lage der Gemeinden sei dadurch furchtbar geworden. Die für sie viel fach bestellten Staatskommissare hätten sich nicht immer als Sparkommiffare erwiesen. Köhler be tonte, datz Steuererhöhungen selbstverständlich nicht mehr vorgenommen werden dürften. Ebenso würden weitere Abstriche von den Beamten gehältern nicht möglich und politisch nicht erträg lich sein. Das Tabakgewerbe dürfte keinesfalls durch neue steuerliche oder Zollmatznahmen be unruhigt werden. Ebenso sei vor allgemeiner Sub ventionspolitik zu warnen. Die Sorge um die Er haltung der Gemeinden sei außerordentlich grotz. Die Gemeinden selbst müßten ihre Besoldungs- Politik überall den Grundlagen der Reichsregie rung angleichen. Der sozialdemokratische Redner Abg. Dr. Hil- ferding erklärte, der Fehlbetrag im neuen Haus halt werde sich etwa in Höhe von 1200 Millionen Mark bewegen und nicht nur, wie veranschlagt, 90» Mill. RM betragen. Dabei würden die Län der und Gemeinden einen Ausfall von 100 Mil lionen und die Knappschaften einen solchen von 125 Millionen haben, so datz besonders die Knapp schaften in einer schwierigen Lage seien. Es sei auch fraglich, ob die Gemeinden den für 1931 zu erwartenden großen Ausfall ertragen könnten, zu mal mit einem Rückgang der Gemeindesteuern von etwa 10 v. H. zu rechnen fei. Die Zahl der von den Gemeinden zu verforoenden Wohlfahrtserwerbslosen werde voraussichtlich im April d. I. 750 000 bis 800 000 betragen. Hierfür müsse man eine Ausgabe von etwa 600 Millionen schätzen, also 400 Millionen mehr, als in den Haushalt eingesetzt seieir. Man werde wohl nicht umhin können, einen Teil der Lasten der Wohlfahrtsfürsorge den Gemeinden ab zunehmen und auf Reich und Länder zu verteilen. Für die Bäuerische Volkspartei sprach der Ab geordnete Dr. Scklittenbauer. der betonte, datz das Reich so lange nicht finanziell gesunden werde, als es sich selbst mit der Verpflichtung belaste, den Finanzvormund für die Länder und Gemeinden zu spielen. Neichssinan mîttifter Dietrich bedauerte, daß seine einleitende Rede in der Presse verschiedentlich mit irreführenden Schlagworten wiedergegeben worden sei. Niemand habe die Entwicklung der Dinge in der Hand, sicher sei nur, datz alle Krisen, auch die jetzige, einen wellen ormi- i gen Verlauf nähmen und daß deshalb der heutige Stand nicht ewig bleiben könne. Es frage sich nur, ob wir uns noch auf dem Wege zum Tiefpunkt befänden, oder bereits diesen Tiefpunkt erreicht hätten. Jedenfalls sei ein vernünftiger, gemäßig ter Optimismus geeignet, an der Ueberwindung der Schwierigkeiten mitzuhelfen. Auch die Siche rung der Finanzlage der Gemeinden werde Sorge der 'Reichsregierung bleiben. In erster Linie hät ten dafür aber die Länder zu sorgen, und wenn Reichshilfe in Frage kommen sollte, so müßten die Gemeinden zuvor alle Sparmöglichkeiten ausge schöpft haben. Jede weitere Erhöhung der Neal- steuern müsse vermieden werden. Die Besoldung der Geemindebamten sei vielfach bedenklich. Die mitunter in der Privatwirtschaft gezahlten Sprt- zengchälter seien, was er mit aller Entschiedenheit betonen wolle, mit der Wirtschaftsnot nicht ver einbar. Bei den starken Einsparungen, die im neuen Haushalt bereits vorgenommen feien, sehe er zunächst keine Möglichkeit, weitere 800 Millionen abzusetzen, wie es die Deutsche Voltspartei verlange. Jedenfalls werde er bei weiteren Abstrichen gern mitwirken. Dietrich teilte mit, daß von den 400 Millionen Pounganleihe die Reichsbahn 240 und die Post 160 Millionen erhalten haben. Der Hu- genbergschs Plan einer ISprozentigen Reparati- onsabgabe stehe im Widerspruch zu der ganzen deutschen Handelsvertragspolitik und sei technisch nicht durchführbar. Der Zentrumsabgeordnete Ersing verlangte von der Regierung eine Klarstellung der tatsäch lichen Kostenverhältnisse der öffentlichen Verwal- Der Disztplinarhof für die nichtrichterlichen Beamten hatte vor einiger Zeit in einer unter dem Vorsitz des Präsidialrats Dr. Meyer abgehaltenen Sitzung in einer BcrufungSangelegenheit gegen einen Polizeibeamten verhandelt, der an einer öffentlichen Veranstaltung des Stahlhelms als Tamvourmajor in Stahlhelmkleidung teilgenom men hatte. Der Disztplinarhof ist der Entschei dung der ersten Instanz des Disziplinargerichts der Regierung in Oppeln beigctreten und hat des sen Urteil auf Strafversetzung und Kürzung des Dicnsteinkommens um eine Gehaltsstufe aufrecht erhalten. Aus der Urteilsbegründung des Disztplinarhofes gibt der Amtliche Preußische Pressedienst nachstehend einige besonders bemer kenswerte Stellen wieder: „Aus der Reichsversassung ergibt sich, baß grundsätzlich auch den Beamten das Recht der freien Meinungsäußerung zusteht. Die Ausübung dieses Rechts darf aber bei einem Beamten nicht über die ihm durch sein Dienstverhältnis zum Staat gezogenen Grenzen hinausgehen. Dieses Dienstverhältnis verpflichtet die Beamten zur Treue und zum Gehorsam gegenüber dem Staat und verbietet ihnen, von dem Recht der freien Mei nungsäußerung und der politischen Betätigung einen gleich weiten Gebrauch zu machen, wie es jedem anderen Staatsbürger gestattet ist, der nicht unter dem Zwange der im öffentlichen Interesse unerläßlichen Dicnstzucht steht. Das Amt umfaßt die Gesamtpersönlichkcit des Beamten, er ist nie mals nur Privatmann. In allen seinen Handlun gen und außerhalb seines Dienstes muß der Be amte sich bewußt sein, daß das Amt ihn bindet, sich stets auch in der Ausübung seiner staats bürgerlichen Rechte diejenige Mäßigung und Zu- rücklegung aufzuerlegen, die durch seine Stellung tung in Reich, Ländern und Gemeinden, über die vielfach unrichtige Ansichten herrschten. Darauf wurden die Verhandlungen auf Frei tag vertagt. Milk Februar Verhandlung im Plenum. Man rechnet damit, daß der Reichshaus halt für 1931 vom Ausschüsse bis Mitte Februar erledigt wird, damit er dann im Plenum zur Verhandlung kommen kann. * * * ZMbeMMß in Pirmasens. Verurteilung von Kommunisten. TU. Pirmasens, 16. Jan. (Eig. Drahtber.) Die bekannte Pirmafenfer Vombenangelegenheit, die bisher zur Verhaftung von insgesamt 35 Kom munisten geführt hat, beschäftigte am Donnerstag zum ersten Male das Gericht. Zur Durchführung der Verhandlung, in der nur die leichteren Fälle zur Aburteilung kamen, waren umfangreiche Sicherungsmatznahmen getroffen. Unter der An klage des Verbrechens gegen § 8 des Sprengstoff gesetzes hatten sich vier an den Umtrieben beteiligte Kommunisten zu verantworten. Im Laufe der Verhandlung konnte festgestellt werden, daß die kommunistische Partei-Oberleitung für die Ange klagten Weisung gegeben hatte, die ihnen zur Last gelegten Verbrechen rundweg abzuleugnen. In später Abendstunde wurde das Urteil gefällt. Der Angeklagte Häher wurde zu zwei Jahren Zucht haus und zwei Jahren Ehrverlust, der Angeklagte Schäfer zu zwei Zähren Gefängnis, der Angeklagte Reinhardt zu 1% Jahr Gefängnis verurteilt. Alle drei werden außerdem der Polizeiaufsicht unter stellt. Der vierte Angeklagte wurde freigesprochen. Der Landeshauptmann der Provinz Hannover, Dr. von Campe, hat aus Gesundheitsrücksichten fein Rücktrittsgesuch eingereicht. Er steht im 65. Le bensjahr. Das Demonstrationsverbot im Regierungsbezirk ļ Köln ist vom Regierungspräsidenten aufgehoben I worden. als Diener der Gesamtheit und durch das Ansehen seines Amtes bedingt ist." Das Urteil stellt dann weiter fest, daß der vorgesetzte Minister ohne weiteres berechtigt sei, die ihm unterstellten Beamten auf die ihnen ob liegende Beschränkung in Ansehung ihrer politi schen Betätigung hinzuweisen, und daß somit die Ministerialerlasse vom 8. Dezember 1921 und vom 23. Juli 1924, die den Beamten die Fernhaltung von „politisch der Verfassung gegenüber nicht ein wandfreien Verbänden" zur Pslicht machen, weder der Form, noch dem Inhalt nach gegen die Reichs verfassung verstoßen. Es wird im Urteil sodann ausgeführt: „Der Beamte darf auch außerhalb des Dienstes, zumal in der Oeffentlichkeit, nicht an Veranstaltungen von Verbänden teilnehmen, die nicht einwandfrei auf dem Boden der geltenden Verfassung stehen. Daß zu solchen Verbünden auch der Stahlhelm gehört, hat die Vorinstanz zu treffend festgestellt. Ob die hier erörterte Ver anstaltung des Stahlhelms ihrer Wesensart nach selbst politisch war oder nicht, ist ohne Bedeutung, da es nur auf die Gesamteiustcllung des Verban des gegenüber der bestehenden Staatsform im all gemeinen ankommt." Der Disztplinarhof stellt fest, daß er die von der Staatsanwaltschaft beantragte Strafe der Dienstentlassung tn ernste Erwägung gezogen und von der Verhängung dieser schweren Strafe lediglich abgesehen habe, weil der Angeschuldigte Unterhaltnngspflichten gegenüber vier Kindern, sich im Kriege gut geführt und auch als Polizei beamter sonst seine dienstlichen Pflichten zur Zw frieöenheit seiner Vorgesetzten erfüllt habe. Fortsetzung siehe nächste Seite. Vom Aufbau des russischen Staatsweseus. Alle Macht örr Spitze. Sowjctrußland ist, trotzdem es in «ine Reihe Republiken zerfällt, im Grunde ein unita- risch-zentraliftisches Staatsgebilde, weil es die be stimmende Macht an die Zentrale Moskau bin det. Die Staatsgewalt äußert sich als Diktatur, und es ist interessant, zu sehen, wie zweckbewußt die Methode politisch einseitig gestützter Staats gewalt auch im Wahlsystem, dem Rest — es ist ein Scheinrest — der Demokratie, zum Durch- bruch kommt. Darüber schreibt Dr. Herbert Weichmann, der eine Studienreise durch Sowjetrußland unter nommen hat, in einem Aussatz das Folgende: Föderatives oder unitarisches Prinzip, Zen tralisation oder Dezentralisation, beide Fragen treten an Bedeutung zurück hinter die für Wesen und Wert einer Staatskonstruktion entscheidende Frage nach der Entstehung ihrer Gewalten. Die russische Staatslehre weiß auch hier dem angeblich unfruchtbaren Europa neue Lösungen entgegenzu halten. Sie sagt nicht Diktatur und sie sagt nicht Demokratie, sondern sie sagt Diktatur und Demo kratie zugleich. Sie sagt Diktatur und meint hier mit das Machtmonopol der gegenwärtig herrschen den Klasse; sie sagt Demokratie und meint hiermit jene Demokratie, die die herrschende Klasse sich selbst gewährt. Die Widerspiegelung dieser Idee in der Praxis sieht dann folgendermaßen aus: Zunächst ist der Begriff des allgemeinen und gleichen Wahlrechtes abgeschafft. Die Wähler masse wird unterschiedlich behandelt. Es gibt eine erste, eine zweite und eine dritte Klaffe. Die erste Klaffe sind dis städtischen und industriellen Ele mente, die, durch eine besondere Wahlkreise!ntei- lung erfaßt, ein bevorzugtes Stimmrecht haben. Die zweite Klaffe stellt die bäuerliche Bevölkerung dar, die, sorgfältig von den städtischen und indn- strieproletarischen Elementen abgesondert, nur ein zurückgesetztes Stimmrecht ausüben kann. Die dritte Klaffe ist die Klaffe der Nicht-Wahlberech tigten. Zu ihr gehören Personen, die zwecks Er zielung von Gewinn Lohnarbeiter dingen, von so genanntem Arbeitslosen-Einkommen leben, Pri vatkaufleute in weitestem Sinne, oder die als Die ner von Religionsbekenntnissen oder als An gestellte früherer zaristischer Hoheitsorganisationen gewirkt haben. Auch der Gedanke des direkten und geheimen Wahlrechts ist in der russischen Staatsverfaffung abgeschafft. Die Wahlen sind öffentlich und mit telbar, ausgesprochen zu dem Zwecke, um die Stimme des einzelnen unter Kontrolle zu stellen und in einem differenzierten Wahlgang in ihrem spezifischen Gewicht zu verändern. Wie bauen sich auf diesen Wahlprinzipien die zur Macht be rufenen staatlichen Gewalten auf? Die Ilrwähler- liste gliedert sich in die Wähler des Dorfes, der Fabriken und industriellen Werke außerhalb der städtischen Siedlungen und schließlich der Städte selbst. Sie haben in diesem Wahlgang lediglich ihre jeweiligen Sowjets zu wählen. Der Zweck dieses Verfahrens ist, die gesamte bäuerliche Be völkerung von der städtischen Bevölkerung und insbesondere von den Angehörigen des Industrie- Proletariats auszusondern, um sie bei den näch sten Wahlgängen, nämlich den Wahlen zu den Territorialkongressen, d. h. zu den Keimzellen des staatlichen Apparats, entscheidend zu benachteili gen. Die Wahlen zu den Terrîtorîalkongreffen vollziehen sich alsdann in folgender Weise: Der Rayonkongreß wird von sämtlichen in seinem Gebiet befindlichen Sowjets gewählt. Während die Sowjets der Städte, städtischen Sied lungen und Fabriken aber einen Delegierten aus 60 Wahlberechtigte in den Kongreß entsenden, dürfen die Dorfsowjets nur einen Delegierten auf 300 Bewohner entsenden. Dieses Ausscheidungs verfahren der ländlichen Elemente verstatt: fick noch in den weiteren Wahlgängen. Die Delegierten zu den Gebietskongreffen werden nicht allein vom Rayonkongretz gestellt, sondern auf die Weise zusammengebracht, datz ein mal der Rayonkongretz, außerdem aber noch eine Reihe vom Zentralexekutivkomitee nach Belieben PreŞr MWmhos gegen Belälignng son Men im „Stoiltielm“