3»r Bevölkerungslags GuropLS. Das Statistische Amt in Rom Hai soeben prozen tuelle Berechnungen über den Anteil der einzelnen Nationen an der Gcsamtbevöl-ckrung Europas publi ziert, aus denen sich verschiedene interessante Feststel lungen ergeben. Im Jahre 1840 stellten Rußland 22,1, Deutschland und Frankreich je 13.1, England 10,8 und Italien 8.9 Prozent des Eesamtkontingcnts. Im Jahre 1880 waren Italien auf 8,5, England auf 10,4 und Frankreich auf 11,2 gesunken, während Deutschland auf 13,5 und Rußland auf 25,8 Prozent gestiegen waren. Im Jahre 1900 erwiesen sich England und Italien mit 10,6 resp. 8,3 als etwa stationär, während Frank reich auf 9,8 sank, Deutschland und Rußland dagegen auf 14,4 resp. 26.2 Prozent stiegen. Nach dem Kriege — im Jahre 1920 — ergab sich folgendes Bild: Frankreich stellte noch 8,7 Prozent der europäischen Bevölkerung, Italien 8,6, Deutschland 13,6, Rußland 22,6, während England auf 10,5 stehen geblieben war. Die letzte Statistik — aus dem Jahre 1928 — zeigt ähnliche Ziffern: Italien 8,5, Frankreich 8,6, England 9,5. Deutschland 13,4 und Rußland 22,6. Eine fast ständig sinkende Kurve hat sich demnach nur in Frankreich gezeigt, da sich der russische Rückgang hauptsächlich aus Eebietsabtrennungen erklären dürf te, die durch eine Zunahme der Geburtenziffern zum Deil kompensiert worden sind. Vorjahre um 600 090 Stück zurückgegangen. Demgegen über mutz immer wieder betont werden, daß die heutige Fleischbafis durchaus im Stande ist, die Ernährung des deutschen Volkes sicher zu stellen. BGB. nicht noch besonders zu mahnen. Andererseits kam gemäß 8 $85 der Bauunternehmer nicht in Ver- zug, solange die Leistung infolge eines Umstandes un- Zu den deutsch-polnischen Verhandlungen. T-U. Warschau, 25. Jan, Wie von zuständig Seite verlautet, werden die in Genf aufgenommen deutsch-polnischen Besprechungen zurzeit in Warsķ fortgesetzt. Die Verhandlungen über den Handclsvel' trag sollen am Montag wieder aufgenommen werdct- tcrblieb, kann auch leine Rede davon sein, daß die Vollendung des Baues um eine genau der Verhinde rung entsprechenden Zeitspanne sich verschob, und daß der Bau wiederum an einem neuen kalendermäßig be stimmten Zeitpunkt fertig werden mußte. Denn ganz abgesehen von vielem anderen, was dagegen spricht, mußte dem Bauunternehmer auch nach Treu und Glauben, nachdem er einmal in seinen gesamten plan mäßigen Anordnungen gestört war, auf Grund der eben deshalb völlig veränderten Verhältnisse eine sehr viel längere Zeit für die Vollendung des Werkes zu gestanden werden. Dann aber wäre der Bauherr be weispflichtig dafür, daß der Bauunternehmer nicht in nerhalb einer als sachgemäß zu erachtenden weiteren Frist seine Arbeiten beendet habe, und er müßte ferner dartun, daß er den Dertragraegner durch eine Mah nung in Verzug gesetzt habe. Eine Mahnung ist aber durch d§A BĢŞàà Ein bemerkenswertes Urteil hat das Landgericht Stettin zu der jetzt häufig aktuellen Frage erlassen, ob und inwieweit die Hinterbliebenen von Unter st ützun-g sc mp fä ng-orn zur Zahlung der von den Wohl fahrtsbehörden an den verstorbenen Angehörigen ge zahlten Unterstützungen verpflichtet sind. Das Land gericht schränkt die Möglichkeiten solcher Inanspruch nahme der Hinterbliebenen sehr ein. Maßgebend sind 8 21 Absatz 2 und 8 22 der Verordnung über die Für- sorgepslichl vom 13. Februar 1924. Gemäß 8 21 kann der Fürsorge verba nd tote Angehörigen an sich ebenso in Anspruch nehmen, wie dies der verstorbene Ange hörige hätte tun können: das heißt insoweit, als durch die llnterhaltszahlung nicht der standesgemäße Unter halt des Unterhaltspflichtigen beeinträchtigt würde. Eine derartige Gefährdung sieht das Landgericht be reits, was als Beispiel für derartige Fälle bemerkens wert erscheint, in der Inanspruchnahme eines kauf männischen Angestellten mit Frau und zwei Kindern und einem Monatseinkommen von 250 RM. Nach 8 22 kann der Fürsorgeverband auch dann Ersatz seiner Aufwendungen verlangen, wenn die Kinder nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches lediglich deshalb nicht unterhaltungspflichtig sind, weil sie fönst ihren standesgemäßen Unterhalt gefährden würden. Die Unterstützung mutz sich in den Grenzen des notdürftigen Unterhalts halten. Die Ersatzpflicht der Kinder entfällt, wenn der Fürsorgeverband mehr gezahlt hat, als zum notdürftigen Unterhalt des Unterstützten erforderlich war. In der Entscheidung des Landgerichts wird aus geführt, daß 40 RM. monatliches Einkommen den not dürftigen Unterhalt einer alleinstehenden Frau decke, welche mieiefrei wohnt und von Verwandten einen Verpflegnnoszufchuß in Gestalt von Mittagessen usw. erhält. — Frage mrd Antwort. total»* Ilidtt luH»tU Itercfanl «I, lihriltlsltoj nr t» fntpieUürti taun à ldmitiuņbi »ird!» sltbl btrltkiiiblijt. lim »Ird i» as! 7-1!!» !!lķ tlf -,!>«» »tun to«, t» dor Riuliirttni d« in, «mbMitsd» iatat« r»i* fc'W< Anfrage A. L.: Ich beziehe 44,50 M Alt rente. Wieviel Sozialrente stehen mir zu? Antwort: Sie haben keinen Anspruch eine Sozialrente in bestimmter Höhe. Die a setzung dieser Rente liegt im wesentlichen Ermessen der zuständigen amtlichen Stelle. ® den Sie sich an das städtische Fürsorgeamt. Produklenmirkte Neueste Notierungen sn in- und ausländischen Warenbörse Berlin, den 25. Januar 1030 (Ooldmark fü' lOOOK Landwirtschaftliche InlandserzeucrnissO . „Münchener Bttrgcrvräu". Der Kreisvor- sitzende Schuhmachermeister H. BranDt-Wessel- buren leitete die von rd. 30 Mitgliedern be suchte Tagung. Dem Jahresbericht des Vor sitzenden, der einen Rückblick auf 1929 und eine Ausschau auf 1930 enthielt, folgte der Kassen bericht des Kassenführers Harding-Büsmn. ans dem hervorging, daß ein Kassenbestand von rd. 300 NM. den Beweis sparsamster Wirt schaft in der Verwaltung der Krersgrnppe er brachte. Der Haushaltsplan für 1980 mies in Einnahme und Ausgabe rd. 1860 RM. ans. Die Versammlung erteilte einstimmig die be antragte Entlastung. Kreisgeschästsführer Brühn berichtete über die erfolgreiche Arbeit der Bczirksverwaltung der Noröwestüeutschen Versicherungsanstalt, dem der Vorsitzende die Bitte auf weiteren Ausbau des Versicherungs- egöankens anschloß. Die Wiederwahl der ans- icheiöenöen Vorstandsmitglieder (1. Vorsitzen der H. Brandt und Kassierer Harding) er folgte einstimmig und zeugt von dem Ver trauen der Mitglieder zu ihrerer Führung Der Vortrag des Krcisgeschäftsführers Brühn über „Die wirtschaftliche Lage des Handwerks" wurde sehr beifällig entgegengenommen und gab zu regem Meinungsaustausch Anlatz. Der Antrag der Ortsgruppe Wcsselburcn, den Kreishandiverkertag 1930 nach dort einznbe- ritfeu, wurde ohne Widerspruch angenommen. Die systematische Bearbeitung der einzelnen Ortsgruppen und die Gewinnung auf des letzten Handwerkers für seine wirtschastspoli- tische Organisation wird die Hauptaufgabe des laufenden Jahres sein. Die Bedeutung der Steuereinschätzungskvmmlssionen kam in lebahftem Hin und Her zum Ausdruck. Berlin '5. J an. Breslau 25. Tan Stettin 2 s *. lan lambury 25. sän. (Mark.) Weizen Roggen Gerste (So.) Gerste Wi.) (MSrk.) *43—143 Eine kleine humorvolle Geschichte von der Not der Landwirtschaft. Dem Nordischen Nachrichtendienst wird gemeldet: Am 23. September 1928 veröffentlichte der Amts rat Rudolf Strüwy in der in Königsberg erscheinenden Land- und forstwirtschaftlichen Zeitung „Georgine" einen von ihm verfaßten Artikel, in dem er in humor voller Weise verschiedene Erlebnisse aus der Landwirt schaft schilderte. Dabei beschrieb er ». a. eine in sei nem landwirtschaftlichen Betrieb erfolgte Pfändung und führte aus: Am 1. September habe er die freudige llebcr- raschung gehabt, von der Landkrankenkasse Fischhausen eine Mahnung zu erhalten, obwohl doch jeder wissen müsse, daß um dies» Zeit noch gar kein vcrkaufsfähiges Getreide gedroschen sei. Trotzdem also noch gar keine Einnahmen vorhanden waren, hätte er zweihundert Mark überwiesen und gehofft, zunächst Ruhe zu haben. Aber schon nach drei Stunden sei im Auftrag des Ver waltungsdirektors der Psiindungsdirektor (Gerichts vollzieher) bei feinem Schweinedirektor (dem Schweine- füttcrer) erschienen und habe drei Schweincbuchten ge pfändet. lind NUN sei der Teufel los, denn fein vier beiniger Betriebsdirektor (der Zuchteber) und seine Karemsdamen weigerten sich, in die angesiegelten Buchten zu gehen. Der Vorstand der Landkrankenkasse. Müller, erstat tete gegen Strüwy Strafanzeige wegen Beleidigung, da er sich durch die Nebeneinanderstellung seines Amts titels „Verwaltungsdirektor" und der höhnischen Be zeichnungen „Pfändungsdirektor", „Schweinedirektor" und „vierbeiniger Betriebsdirektor" gekränkt fühlte. Strüwy wurde indessen am 24. 9. 1929 vom Landgericht Königsberg freigesprochen. Wie die Strafkammer da- Käset Weizenmehl Roggenmeh! Weizenkleie Getreideterminbörse I Berlin ! Bresk 8 r e 25. Tan. 25 Ja Reichsminister Dr. Dietrich über landwirtschaftliche Fragen. Anläßlich des vierten Mittelbadischen Bauern- t-ages in Rastatt hielt Rsich se r nährung sminister Dr. Dietrich eine Rede, in der er die Notwendigkeit un terstrich, der Landwirtschaft durch eine sachgemäße Wirtschaftspolitik zu helfen. Die Hauptschwieri-gkei- ten der Landwirtschaft führte der Minister auf den Zolltarif von 1925 und auf die Reparationslwsten zu rück. Zur Frage der Getreide-zölle erklärte Dr. Dietrich, daß jede Regierung künftig den Weizenprois beein flussen könne, da feststehe, daß wir jedes Jahr VA Mil lionen Tonnen einführen und dieselbe Menge aus den Markt bringen. Der Roggenprcis dagegen könne nie mals durch Zölle geschützt werden, da wir mehr pro duzieren, als wir in Deutschland unterbringen kön nen. Es sollte der Versuch unternommen werden, durch gesetzlichen Zwang die Herstellung eines reinen Roggenbrotes wieder möglich zu machen. Der Schweinepreis könne nur gehalten werden, wenn man die Produktion begrenze, und wir über 20 Millionen Stück nicht hinauskämen. Hamburs 25- Tan. K a f e r per März Mai Notierungen in RM. für 100 Mk. Nennwert- lSchlußkurse) (Obne Gewahr!) Banken Darmst. Bank Deutsche Bank Diskonto-Ges. Dresdner Bank Kieler Bank Vereinsdank Wrfth. Bank Vanko. f.Schl.-H. Brrkehrs-Akl. Hbg. Hochbahn Lübeck-Buchener Kosmos Dlsch. Ostafrika Flened. D.-Co. sşlensb. Da. 69 Hbg. Sudamer. Nordd. Lloyd Woermann-Linie Industr.-Aktien Dtsch. Luremd. Harp. Bergb -G Phönix-2!. G. Allg. E!ektr.-G. Schuckert-Elcktr. Ealmon Asbest Seloe A.G. Alsen-Cem. Breitend. Etfbr. Tb. Düngers. R. Elbschl.-Vr. Holsten-Br. Karstadt Rud. Schlesw.-H. Bk. 178.0 122.0 21.50 111.0 172.0 135.5 WrMiischs Nunöschau De HaNöwZä AmK Geweŗbs. Verlängerung der Lehrzeit wegen Krankheit des Lehrlings. Die vertragliche Höchstdauer der Lehrzeit ist durch 8 130sa der Gewerbeordnung auf vier Jahre festge setzt. Vereinbarungen, die eine längere als vierjäh rige Lehrzeit vorsehen, sind nichtig. Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hannover vom 20. Dezem ber 1928 — S. 342/28 — verletzt aber die Vereinbarung, daß der Lehrling die durch Krankheit versäumte, über vier Wochen hinausgehende Zeit auf Verlangen des Lehrherrn nachlernen muß, die Vorschrift des 8 130 a der Gewerbeordnung, auch dann nicht, wenn dadurch die vierjährige Höchstdauer der Lehrzeit überschritten wird. Verzicht auf di- verlängerte Kündigungsfrist des Kündigungsschutzgesetzes. Das Rcichsarbcitsgerich hat am 27. November 1929 ein Urteil gefällt, wonach ein Verzicht auf die Fristen des K.Sch. E. überhaupt nicht möglich ist, da dies mit der Unabdingbarkeit des Gesetzes im Wider spruch steht. Bei Zugrundelegung dieser Entscheidung ist es also nicht mehr möglich, mit einem langjährigen Angestellten, der unter Jnnehaltung der verlängerten Fristen des K.Sch.G. gekündigt war, einen neuen Ver trag, zu machen, der einen Verzicht auf diese Fristen deswegen enthält, weil diese bereits einmal innege halten waren. Es wird bei dem Eingehen eines neuen Arbeitsverhältnisses stets die ganze bei der Firma ver brachte Tätigkeitszeit anzurechnen sein. Zur Frage der Vertragsstrafe für nicht rechtzeitige Fertigstellung von Gebäuden. Ein Bauunternehmer hatte die Errichtung mehre rer Gebäude übernommen, und es war eine Vertraas- strafo für_ den Fall der nicht rechtzeitigen Fcrtigstel- luna zwischen den Varteien vereinbart worden Tat- sächlich verzögerte sich die Fertigstellung des Gebäudes, und als der Bauunternehmer seinen restlichen Wcrk- lohn anforderte, wandte der Bauherr ein, er rechn« gegen die fällig gewordene Vertragsstrafe auf. Der Bauunternehmer macht« geltend, daß die Verzögerung durch bestimmte Maßnahmen des Bauherrn herbeige führt worden sei, worauf der Gegner erwiderte, wenn das auch richtig sei, so hätte der Bauunternehmer eben d'e Fertigstellung des Gebäudes nur um soviel hinaus schieben dürfen, als die Hinderung dauerte. Die Ver- zögeruna fei aber eine viel umfangreichere gewesen. Indexen hat das Reichsgericht dem Bauunter nehmer recht gegeben, indem es dabin erkannte die Vertragsstrafe sei nicht verwirkt.' Freilich war ein nach dem Kalender bestimmter Zeitpunkt vorgesehen, der Bauherr hatte also in diesem Falle gems § 284 Màr Bsrse OhneGeivl 25. Januar 18. Januar Anleihen Angebot j Nachsr. ş dezl Angebot Nachfr. bezahlt 5°/oLdjch.Kr.-B.- Roggen -Pfandbr. 50/oLdsch.ZemraI- Roggen -Pfandbr. 10°/o Goldpfand- driefe der Schl.-H. Landjch. . . . . 8°io Goldpfandbr d. Schl.-H. Ldfch. Q°lo Goldpfandbr. d. Schl.-H. Lösch. 8^/0 Goldpfandbr. des Kreditoereins 0/vLandsch.Zeittr. RoggeN'Pfandbr. Aktie», Bankv.f.Schl.-H. Kieler Bank . Tchleibank. alte do. junge Schl.-H. Bank . . Westholst. Bank Brauerei Z. Eiche Kieler Schlrch- Schificr.-Brauerei Getreide-A.-G.» Kappein Habermann & G Neue Dampfer-C Was Lex deutsche Bauer wissen muß! Das Erscheinen der litauischen Schweine an dom neveingerichteten Berliner Auslandsvichmarht ver dient seitens der deutschen Vichwirtschäft größte Auf- merksamkeit. Wenn auch vorläufig durch Verordnung die Importeure zur telegraphischen Voranmeldung ver pflichtet sind und die Genehmigung der Zufuhr nur nach Maßgabe des vorhandenen Platzes erteilt wird, eine Bestimmung also, die auf eine Kontingentierung der Einfuhr litau-ischer Schweine hinausläuft, so hat die viehwirtschafilich interessierte Landwirtschaft ein sehr erhebliches Interesse daran, daß an den. Haupt- marktplatz Deutschlands, der zugleich für die Preisge staltung der deutschen Schweinemarkte neben Hamburg maßgeblich »st, derartige lleberfälle, wie auf den bei den ersten Auslandsviehmärkien, sich ni-cht wiederholen, — Ueber die Einfuhr der Polenschweine erklärte der Reichsernährungsininifter Dietrich am Donnerstag ge legentlich einer Besprechung mit Vertretern der Fleisch wirtschaft, daß auch der Reichsverband der deutschen Industrie neben den Organisationen des Fleischerg,e- werbes, der Eroßschlächtcr, d>cs Viehhandels und der Fleifchwarenindustrie sich an dem Einfuhrfyndikat für die Polenschwekne beteiligen wolle. Der Reichsverband der deutschen Industrie sucht jetzt eine Garantiestelle, die das Reich wohl kaum sein wird. — Die halbamt liche Stimmungsmache für den polnischen Handelsver trag beginnt: Nur so lassen sich politisch die Ausiüh- rungen werten, die das Preußische Statistische Amt soeben veröffentlicht. In diesen Ausführungen wird auf die im Jahre 1929 zunehmende Berknap"uuy auf dem Schweinemarkt aufmerksam gemacht. Es wird weiter auch die Tatsache hervorgehoben, daß gegen« wärtig mir 9 350 000 mehr oder minder schlachtreife Schweine vorhanden sind gegen 9 950 000 im Vorjahre. Die Zahl der schlachtreifen Schweine ist also seit dem Kieler Börse ,f vom 5. Januar 1930. Erzeugerpreise. Preise fE- stchen sich für gesunde Durchschnittsqualität der ten Ernte per 1000 Klg. bei waggonweisem Dezua ^ Holstein: Weizen (78/79 Klg.) 246 RM.. Ä (72/73- Klg.) 160 RM., Sommergerste 180, Braķ.Ä, 190, Russengerste 168, Hafer (weiß 53/54 Klg.) â Mais 163 ab Hamburg verzollt, Kleehcu per 59 5,00. Wiesenheu 3,90. Preßstroh 2,00, Häcksel 2,65, sekartofseln per 50 Klg.: Industrie, gelbfleischig^ " Vuntköpse 3,70, Futterkartosseln 1,70 RM. Tendenzbericht. ,ast Kiel, 25. Januar. Während die WeizeUşi^,,. durch den Bermahlun-gszwanq sich behaupten kon"^ erfolgten iür die anderen Eetreidearten weit ere 'chläge, ohne daß es gelang alle awfàtenen unterzubringen. Auch Futtergerste war etwas zu kaufen, jedoch waren die Preise für Mais, der ß mentlich auf spätere Lieferung mehrfach Die Richtzahl der Großhandelspreise vom 22. Jan. T-ll, Berlin, 25, Jan. Die auf den Stichtag des 22. Januar berechnete Eroßhandelsrichtzahl des Sta tistischen Reichsamtes ist gegenüber der Vorwoche von 132,4 auf 131,7 oder um 0,5 v. H. gesunken. Beginn der deutsch-rumänischen Handels- vertragsverhandlungsn. T-ll. Berlin, 25. Jan. Die deutsch-rumänischen Handelsvertragsverhandlungen sind am Sonnabend- vormittag im Auswärtigen Amt eröffnet worden. Die rumänische Abordnung, die unter Führung von An- tippa steht, umfaßt 13 Mitglieder. Abschlüsse getäbiHt.