- W M mem für 1841, Seite 29). Bis dahin, daß die hier nach zu treffenden Einrichtungen hergestellt sein werden, geschieht die Erhebung der direkten Sten ern in der bisherigen Weise mit den vom Finanz- minster anzuordnenden, durch die Eigenthümlich keiten der im § 2 dieser Verordnung bezeichneten, neu einzuführenden Stenern bedingten Maßgaben. Die auf die Zeit bis znm 1. Juli 1867 tref fenden, sowie die einstweilen auch nach diesem Zeit punkt sortzuentrichtenden, bestehenden Steuern (§ 4) sind zu den hergebrachten Terminen, dagegen ist die Gebäudestener, die Classen- und klassi'fizirte Einkommensteuer, sowie die Gewerbesteuer in Mo- nntsbeträgc» fällig und in den ersten 8 Tagen je den Monat im Voraus einzuzahlen. Jedoch steht cs den Pflichtigen frei, die Steuer auch für einen längeren Zeitraum bis znm ganzen Jahresbetrage im Voraus zu entrichten. In Betreff der erekntivischcn Beitreibung ver bleibt cs bis auf Weiteres bei den bestehenden Bestimmungen. § 13. Bis die neu veranlagten Stenern (Ge- bändesteuer, Classen- und klassifizirte Einkommen steuer, Gewerbesteuer, § 2 zu 1, 2, 3) wirklich zur Hebung gelange», sind die auf der bisherigen Steuergesetzgebung beruhenden, nach § 1 die ser Verordnung aufgehobenen oder nach § 4 er mäßigten Stenern unverändert fort zu entrichten, vorbehältlich einer Ausgleichung der für die Zeit nach dem 1. Juli 1867 gezahlten Beträge mit den von da ab zu entrichtenden neuen Stenern. 8 14. In Betreff der Verjährung der dirccten Stenern kommen die betreffenden Bestimmungen des Gesetzes vom 18. Juni 1840 (Gesetz-Samm lung Seite 140) nebst den dazu ergangenen er läuternden, ergänzenden und abändernden Bestim- mnngen zur Anwendung. Reklamationen wegen Stenern, welche vor Pub likation der gegenwärtigen Verordnung entrichtet worden sind, so wie Nachfordernngen wegen Steu ern ans dieser Zeit müssen, bei Verlust des An spruchs, bis znm 1. Juli 1868 geltend gemacht werden. Für die zur Zeit der Publikation dieser Ver ordnung vorhandenen Stencr-Rückstände beginnt die im 8 8 des gedachteil Gesetzes festgesetzte'vier- jährige Verjährungsfrist mit dem 1. Januar 1868. 8 15» In Angelegenheiten der Vcraiilagnng und Handhabung der directcn Stenern sindet der Rechtsweg nur insoweit statt, als dies nach den allgemeinen Grundsätzen der preußischen Gesetzge- bnlig zulässig ist. 8 16. Mit dem 1. Juli 1867 treten alle, die bisherigen direkten Stenern betreffenden schleswig- holsteinischen Gesetze und Verordnungen, welche den Brstiinuinngen der gegenwärtigen Verordnung entgegenstehen oder mit denselben nicht zu verei nigen' sind, außer Kraft. 8 17. Der Finanzminister ist mit der Ans- sührnng dieser Verordnnng beauftragt nnd hat die ziir Ansführnng derselben erforderlichen Anwcisnn- gen zu erlassen. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhäiidigcn Unterschrift und beigedrncktcm Königlichen Jnsiegel. Gegeben Berlin, 28. April 1867. (L. S,) Wilhelm. Gr. v. Bismarck-Schönhansen. Fuhr. v. d. Heydt. v. Roon. Graf v. Jtzenblitz. v. Mähler. Er. zur Lippe v. Selchow. Gr. zu Eulenburg. Zur Tagcsgeschichte. Berlin, de» 3. Mai. tK. Z.) Die Nordd. Allg. Ztg. führt ans, daß bezüglich Art. V. des Prager Friedens Zeit und Umfang der Abstim- »inng in Nordschlcswig ausschließlich der Bcstiin- inung Preußens anheim gegeben bleibe. Preußen werde dem Versprechen freier Abstimmung nach kommen und beanspruche nur die allerbilligstc Rücksichtnahme, wenn es verlange, daß wenigstens znnüchst die definitive Herstcllnng der politischen Neugestaltung abgewartet werde. — Nach den in deii letzten Tagen eingelaufenen Nachrichten ist die Lage eine entschieden friedliche geworden, obwohl darnit nicht gesagt sein soll, daß diese Stimmung auch anhalteu wird. Nach der anszüglich mitgetheilten Erklärung des fron- zösischen Ministers des Auswärtigen Marquis de .Monsticr scheint es durchaus nicht wahrschein lich, daß die französische Regierung die lnxem- bnrgcr Angelegenheit vorerst als Anlaß znm Kriege betrachten wird. Es handelt sich aber nicht allein um die lnxemburger Frage, sondern auch darum, ob auf der bevorstehenden Conferenz etwa auch die Verträge von 1815 nnd der Prager Friede von 1866 'in Erwägung gezogen werden soll. Berlin, 4. Mai. Die in Paris und London erfolgten osficiellen Erklärungen haben keinen Zwei fel darüber bestehen lassen, daß die osficiellen Ein ladungen durch den König von Holland als Groß- hcrzog von Luxemburg erfolgt sind. Bkit Recht wird darauf aufmerksam gemacht, daß dieser zu letzt vorgezogene Modus der Einladung eine Folge des allseitigen Entschlusses war, das Programm ans Luxemburg z» beschränken. — Die in den Zeitungen als bevorstehend ge- meldete Militairconvention mit Baden ist nicht unwahrscheinlich. Die badischen Truppen haben übrigens jetzt preußische Gewehre und sind von hier aus mit allem Nöthigen versehen worden. Auch die hessendarmstädtischen Truppen sind mit preußischen Gewehren bewaffnet. * Berlin. (Verhandlungen des Abgeord netenhauses.) Ueber die geschäftliche Behandlung der Verfassung des Norddeutschen Bundes hatte Präsident v. Forckcnbeck Schlußberathung im Hause vorgeschlagen, Abg. v. Hoverbeck Vorbcrathung durch eine Commission von 21 Mitgliedern bean tragt. Forckenbecks Vorschlag ward angenommen. An der Debatte betheiligte sich zunächst Twesten: (für die Schlnßberathung) v. Hoverbeck will nur darauf aufmerksam machen, daß der Vorredner der lieben Beschleunigung wegen es einer unge wissen Zukunft vorbehalten wissen will, welche Punkte der preußischen Verfassung bestehen bleiben sollen oder nicht. Virchow für die Commissions- berathnng. Man möge die auswärtigen Gefah ren noch so hoch schätzen, wie man wolle, das müsse man doch zugestehen, daß die Gefahren nach Innen auch recht groß werden können und daß nichts mehr Bedenken errege, als in einen Zustand hincinzusteucrn, wo die Regierung mit zwei Ver fassungen regieren müsse „Ich habe von dieser Reichsverfassung immer den Eindruck ge- habt, daß wir mit der Aunahine derselben wesent liche Opfer bringen würden. Wir haben in der Thronrede gehört, daß dies eine irrige Auffassung sei, daß die Rechte der preußischen Verfassung in der Reichsverfassung sicher gestellt seien. Um dieser Auffassung eine bestimmte Unterlage zu ge ben, würde die Regierung verpflichtet sein, durch eine bestimmte Vorlage dem Volke zu zeigen, wie viel cs eigentlich an Opfern bringe» soll"... Graf Bcthusy-Huc widerspricht: die Versamm- lnng würde durch den Vorschlag der Linken nicht blos äußerlich, lvie sie es bereits ist, sondern auch innerlich in das Schauspielhaus versetzt und ihre Verhandlung zu einem decorative» und deklama torischen Schauspiel herabgewürdigt. (Heftige Unterbrechung. Der Präsidert rügt diesen Aus druck.) Hennig und Jung für die Schlnßbe- rathnng. Dr. Michelis (Ällenstein.) Er sei Mitglied des Reichstags gewesen, in letzterem sei er mit seinen Einwendungen gegen den Entwurf verwiesen worden „auf unser Recht im preußischen Landtage". „Wenn ich Sie mm bitte, nicht in die Schlnßberathung einzutreten, sondern eine möglichst ruhige, klare nnd gründliche Ueberlcgung vorzunehmen, so stelle ich' mich dabei ans den Standpunkt, auf den ich im Reichstage verwiesen morden bin ..... der größte Schabe, den Sie meinem Volke anthun können ist der, daß sie sein sittliches Gefühl verletzen; und dies geschieht durch solche rasche und übereilte Verhandlung. (Beifall links; Widerspruch rechts.) Ich habe vorhin zu meiner Linken den Ruf gehört: „Bleibt uns mit dem Eide vom Halse!" Nein, ich bleibe Ihnen nicht damit vom Halse, daß Sie das, -was Sie beschworen haben, auch halten sollen. Ich bitte Sic, den Weg einzuschlagen den die ernste Sache for dert; cs ist Ihre heilige Pflicht, hierbei dem Volke Ihren ganzen Ernst zu zeigen." (Beifall links.) Waldeck: „Die Schlnßberathung ist die für die Verhandlung kleiner, einfacher Sachen. Wer das aber behaupten will, daß eine solche Verfassung, wie sie in der Welt noch nie existirt hat, etwas so einfaches ist, den bedanre ich oder beneide ihn vielmehr um seine große Geistescapacität in solchen Anschauungen. — Ich bin vollständig damit ein verstanden, daß die Conipctenz der preußischen Verfassung beschränkt werden müsse zu Gunsten einer constitntionellen Bundesstaatsverfassung. Eine solche giebt es aber nicht, die Bundesver fassung ist vielmehr ein beispiellos nnvollkonnnenes Werk Wohlweislich hat sich das preußische Abgeordnetenhaus die definitive Ent scheidung vorbehalten. Das preußische Volk will von Neuem prüfen, ob cs eine Verfassung will, die sein Budgetrecht mit Füßen tritt; es will jedenfalls wissen, wie weit dadurch seine Verfas sung gefährdet lvird. Und dies kann nur genau festgestellt werden durch eine Commission. Lasker für Schlnßberathung. Dunckcr für eine Com mission. Er wolle es dem Geschmack des Abge ordneten Jung überlassen, ob er mit verbundenen Augen in die Knechtschaft rennen wolle, er, Red ner,' habe seinerseits keine Lust dazu und werde sein Votum erst nach gründlicher Prüfung abge ben. (Beifall links.) Graf Schwerin bekennt sich zu dem Rufe, den der Abgeordnete Michelis gehört hat nnd protestirt gegen das Schrcckbild, zu dem der Eid auf die preußische Verfassung benutzt werde. Jung gegen Duncker, daß er seine Augen offen hatte, um sich nicht durch po pulär ausgeputzte Popanze nnd Windmühlen vom rechten Wege ablenken zu lassen. Er habe offene Auge», um zu sehen, daß wir durch die Ereignisse endlich aus jener Misere heraus koinmen, dicDenlsch-, land zwang, im europäischen Concert immer frem des Gesetz zu erdulde», die cs endlich ermächtigt, darin mit die Initiative zu ergreifen Das Haris entschied sich, wie oben gemeldet, für die Schlnßberathung. Berlin, 6. Mai. Der preußische Militair- bevoUmächtigte zu Paris, Major von Burg ist heute Nachmittags nach London gereist um dem preußischen Botschafter bei der londoner Conferenz m »lilitairischcn Dingen zu assistiren. — Einer Mittheilung der „Patrie" zufolge sollen Belgien und Italien eingeladen werden an der londoner Conferenz Theil zu nehmen. Dresden, 3. Mai, Nachm. Die Kanmier der Abgeordneten hat in ihrer heutigen Sitzung die Verfassung des Norddeiltschen Bundes eu bloc mit 67 gegen 6 Stimnien unverändert an genommen. München. Ein hier anwesender preußischer Stabsofficier hat, wie der ,N. K." berichtet, vom topographischen Bureau des Gcneralqnartiernieister- stabs süddeutsche Landkarten erworben, wie es scheint, in sehr großer Anzahl, der Kaufbetrag berechnet sich auf 20,000 Gulden. Der genannte Stabsofficier wird, wie ich höre, bis nach been detem Druck der Karten hier verweilen. — Sonst ist aus München wenig für Preußen Günstiges zu berichten. Es bestätigt sich immer mehr, sagt die „Weserztg.", daß Fürst Hohenlohe weit davon entfernt ist, die Situation zu beherrschen, was allerdings auch ein großes Kunststück sein würde. Denn im Ministerium wie bei Hofe scheint eine nnglanbliche Verwirrung zu existiren, ein Chaos gegen einander kämpfender Tendenzen, ans deren Ringen vor der Hand kein klares Resultat z» hoffen ist. Flensburg, 5. Mai. Am gestrigen Tage waren sämmtliche Wirthe aufs Rathhans bcschic- den in Bezug ans die neue Besteuerung. Densel ben mürbe mitgetheilt, daß die Steuer mindestens 12 Pr. Thaler betragen werde, worauf sofort reich-. lief) 50 Personen erklärten, ihre Wirthschaft nie derlegen zu wollen. Sicherlich werden diesem Bei spiele noch Andere nachfolgen, wodurch denn die hiesigen Wirthschaften, deren Anzahl auf 400 an gegeben wird, ohne Zweifel bedeutend redncirt wer den dürften. ş — In einer die k. Verordnnng über die Ein führung der neuen Steuern begleitenden Denk schrift wird der Versuch gemacht wie bei andern annektirtcn Landestheileu nach der Analogie prenß. Kreise den künftigen Ertrag der anfzi,hebenden Steuern zu schätzen. Es hecht daselbst>J,n Gan zen betrügt der Ertrag der aufzuhebenden Steuern 1,882,543 THIr. oder 59,z Sgr. per Kopf; die neu einzuführenden bringen 2,307,858 Thlr. oder 73,9 Sgr. per Kopf, also 465,315 Thaler resp. 14,fi Sgr. oder 24, T Procent mehr. Allein in Wirklichkeit erreicht die Erhöhung bei Weitem nicht diesen Betrag. Den» es bestehen in den Herzogthümern neben den eigentlichen directcn Steuern noch mancherlei Leistungen nnd Abgaben für besondere Zwecke, deren Kosten, künftig ebenso wie in den altländischen Provinzen aus der Staats kasse zu bestreiten sind, so daß jene Leistungen und Abgaben wegfällig werden, mithin auf jene Er höhung der directen Stenern in Anrechnung ge bracht werden müssen. Allein auch abgesehen' hier von, meint die Denkschrift, würde die Erhöhung eine mäßige genannt werden müssen. — Was die einzelnen Stenern angeht, so betrugen die steuer- artigen Abgaben bisher 1,528,864 Thaler. Die Grundsteuer von den Liegenschaften wird eine Million Thaler betragen, die Grundsteuer wird also um 34,ģ Procent ermäßigt. Die Hansstcuern betrugen 215,118 Thlr., die Gebäudesteuer wird betragen 175,253 Thlr., also 39,865 Thlr. oder 18,5 Procente weniger. Die Ermäßigung wird in weit höherem Maaße den Städten als dem platten Lande zu Gute kommen. Die bestehenden gewerbesteuerartigen Abgaben betragen 130,430 Thaler, die künftige Gewerbesteuer 191,992 Thlr-, also 61,562 Thlr. oder 47,3 Procent mehr. Der ncneinznführenden Klassen- uttb Einkommensteuer steht als bestehende ähnliche Abgabe nur die Rang- steuer von 8131 Thlr». gegenüber. Sic wird also den Charakter einer neuen Steuer haben und ihr Ertrag wird auf 980,613 Thlr. geschätzt. Garding, 2. Mai. Bei der gestern inPop- penbilll abgehaltenen Predigerwahl erhielt Pastor Eyler 26, Pastor Heick 1 und Candidat Beckmann 22 Stimmen; mithin ist Pastor Ehler bisher in Osterhever gewählt worden. Kiel, den 3. Mai. Es ist bereits mitgetheilt, daß eine Anzahl Stencrbcamte ans den älteren Landestheileu zur Hülfslefftuug bei Eiiisührung der neuen Steuern hierher versetzt werden wird. Für Holstein sind 14, für Schleswig 12 Steuer- beamte bestimmt. Altona, den 2. Mai. Wie der „St.-Anz/ meldet, wurde der Oberpräsident, Ctatsrath von „Und Euch drüben in Amsterdain wegen des begangenen Menschenraubs von den Gerichten zur Rechenschaft zu ziehen!" fuhr der junge Mann unbesonnen drohend auf. Van der Brocks bleiches Gesicht röthcte sich ein wenig, dann zuckte er verächtlich die Achseln. „Es ist etwas weit bis dorthin", sagte er spöttisch — „nnd schier noch weiter ist es von der Tiefe eines mittellosen Abenteurers bis hinauf zu der Höhe ei nes Amsterdamer Kaufmanns, dessen Schiffe in allen Häfen des Oceans einlaufen. — Besinne Dich daher, junger Brausekopf." Hansen wollte wieder eine bittere Antwort ge ben. Ein bittender, unendlich freundlicher Blick der schönen Frau ihm gegenüber, ließ ihn die Worie noch zurückdrängen. Unentschlossen ließ er das Haupt sinken. „Und zu was hast Du Dich entschlossen?" fragte der Kaufmann ungeduldig. „Ich kann nnd will Jürgen Classens grausame, alles menschliche Gefühl empörende Rolle nicht übernehmen," sagte der Jüngling entschlossen und mit Abscheu. „Das brauchst Du auch nicht", sagte Myn Herr van der Brock gleichgültig. „Kannst Du mit feinerer Manier mit den Schwarzen auskom men, so liegt mir daran Nichts. Mir ist die. Peitsche Mittel, nicht Zweck." Hansen schwieg eine Weile unentschlossen. Da stand die junge Dame auf, warf ihm einen be deutsamen, halbbittenden Blick zu nnd schritt mit dem Kinde hinaus in den Garten. Der Kanfniann trat mit veränderter Miene vor Hansen hin und blickte ihn fest, aber fast freund lich an. „Höre, junger Mann", sagte er: „es war nie mein Wille, Dich auf die Dauer unglück lich zu machen. Das konntest Du an der Be handlung merken, die Dir hier zu Theil geworden ist. Bloß solltest Du eine Lehre erhalten, Deinen Sinn nicht zu hoch, nicht auf Dinge zu richten, die Dir unerreichbar bleiben müssen. Entsage für immer gewissen unnütze» Träumereien, deren Gegen stand Du doch nie mehr schauen wirst, und Du wirst einst als wohlhabender Mann in Dein Va terland zurückkehren. Und nun geh'. Diesen Abelid wirst Du mir Deinen Entschluß mittheilen." Der Kaufmann ging phlegmatisch iu's Neben gemach und Hansen stürmte in jcltsanier Erregung hinaus in's Freie. Wie er im Begriffe war, den Garten zu durchschreiten, trat ihm [unter einem Gebüsche hervor plötzlich die Gemahlin seines Herrn entgegen. Die Dame blickte erst scheu rings um sich nnd näherte sich hastig dem Erstaunten. „Bleibt hier!" flüsterte sie dem jungen Manne geheimnißvoll nnd leise crröthend zu. „Nie ist Alles verloren, so lange der Muth nicht verloren ist. Der Retter meines Kindes hat Ansprüche ans meine ewige Dankbarkeit, nnd Marie van der Brock wird diese Pflicht nach Kräften zu lösen versuchen. Diese da aber soll für mich bitten." Mit diesen Worten löste Frau van der Brock eine goldene Kette, an deren Ende ein reich in Gold gefaßtes Medaillon befestigt war, von ih- rcm Halse nnd drückte es betn wie träumend da stehenden Hansen in die Hand. Einen Blick nur warf der junge Mann auf das herrliche kleine Gemälde, das ihm in seiner glänzenden Einfassung, so lieblich, so reizend cntgegenstrahlte, dann rief er, wie int wahnsinnigem Entzücken: „Magdalene!", und bedeckte Alles vergessend, das reizende Mäd- chenköpfchen mit glühenden Küssen. ,O, jetzt, jetzt bleibe ich!" — rief er, gegen den Platz sich umwendend, wo Frau van der Brock gestanden war — diese aber war verschwunden. (Forts, f.) Vermischte Notizen. — Die Kricgskostenrechnung der Stadt Berlin in baarem Gelde gestaltet sich nach dem Finale - cxtracte der Stadthanptkasse pro 1866 ungefähr wie folgt: Unterstützungen an Frauen der ein berufenen Landwchrmänner u. Reservisten 117,000 Thaler, Mobilmachnngspferde (nach Abzug der Rückerstattung) 41,000Thlr., Cinzngsfcierlichkeiten 144,000 Thlr. Macht in Summa: 302,000 Thlr. Hierzu aus der Sublevationscasse für die Ein- qnartiermigskosten ungefähr 182,000 Thlr. Er- giebt insgesammt: 482,000 Thlr. Hierzu wird noch kommen der etlvaige Ausfall bei den Land- lieferungen, für welche vorschußweise verausgabt sind, euvas über 400,000 Thlr.. Rechnet man inhaltlich des Finalextracts zu den baar veraus gabten 482,000 Thlr». noch hinzu 10,000 Thlr. Zinsen für Darlehen, welche zur Bestreitung der in Folge der kriegerischen Ereignisse nothwendigen Ausgaben aufgenommen worden", sowie circa 20,000 Thlr., welche den Theilnehmern am Feld zuge bei der Niederlassung erlaffen worden sind, so ergießt sich für die Stadthanptkasse ein baarer Ausfall, resp. Ausgabe von ca. 512,000 Thlr. Koblenz, 3. Mai. Kürzlich brachte das „Fr. I." von hier die Mittheilung über die Fest nahme französischer Officiere, welche beim Auf nehmen der Festungswerke betroffen worden seien. Diese angeblichen Franzosen waren zwei hiesige Polizisten, welche beordert waren, in Civil für die Sicherheit der Stadt zu ivachen. Es beging nun einer von Beiden die Unvorsichtigkeit, in der Nähe der Festungsmauer sich eine Notiz zu ma chen. Ein Vorübergehender bemerkte dies und eilte sofort' zur Wache. Eine Patrouille brach sofort auf und führte die angeblich Verkappte» zur Wache. Alles Sträuben und Legitim treu war vergebens. Das inilitairische Aussehen zeugte zu stark gegen alle Legitimationen, so daß erst die herbeigerufene Polizei die Befreiung der irr- thümlich Verhafteten erwirkte. — (Bestrafung eines flüchtigen Betrügers.) Ein im Jahre 1865 wegen Betrügereien int Be trage von 8000 von Köln geflüchteter Eise»' bahn-Secretair, Namens Philipp Heinrich, wurde kürzlich auf Antrag des preußischen General-Co»' fills v. Graboiv durch Detectives in Fond du Lac, Wise. (Nord-Amerika), verhaftet 'und vor Gericht gestellt. Die Entscheidung ist noch »ich! erfolgt. Lütjenburg, den 2. Mai. Das Preetz-Lüt- jenbnrgcr Wochenblatt berichtet, daß ant 24. Apr- anf dem Hose Flehm ein Knecht mit 2 Pferde» beim Pflügen vom Blitze erschlagen wurde, so daß augenblicklich der Tod erfolgte. — (Sängerfest.) Die vereinigten Liedertafel» beider Dithmarschen werden ihr diesjähriges Sä»' gcrfest am 27. Jimi zu Marne feiern. — Unterm 30. v. M. ist dem Herrn A. A- Chasscpot in Paris das Alleinrecht bewilligt wor den, im Königreiche Dänemark das von ih»> ct ' fundene Zündnadelgewehr anzufertigen. Paris, 6. Mai. Rothschild und der Credit foncter leihen der italienischen Regierung 300 Millionen auf die Kirchengüter.