70 Krankenhauses bestimmte, bereits der Universität seit einigen Jahren ausgezahlt war, während erst nach dem Tode der Schwester des Donators die Universität im Jahre 1860 in den Genuss des zweiten gelangt ist. Ueber dies zweite Vermächtniss hatte der Donator ursprünglich bestimmt, dass die Zinsen desselben zu Stipendien für Pharmaceuten verwendet werden sollten, später jedoch diese Bestimmung dahin umgewandelt, dass das Kapital mit zum Neubau eines chemischen Laboratoriums an der Universität verwendet werden könne. Es wird daher jetzt die Aufgabe sein, zu berathen, in welcher Weise diese Bestimmung des Legates am Zweckmässigsten ausgeführt weiden könne. Die Kamla sehe Stiftung, welche nach dem Tode der Ehefrau des Literaten Kamla im Jahre 1860 der Universität anheimgefallen ist, besteht in einem Kapitale von 6400 Rtlilr. R.-M., dessen Zinsen zur Verleihung von Stipendien an würdige und bedürftige Studirende verwandt werden sollen. Die näheren Bedingungen, welche fiir die Vertheilung der Stipendien gelten, werden später bekannt gemacht werden. Die erste Vertheilung kann im Jahre 1862 stattfinden. Die Uebertragung des Rectorates auf Herrn Prof. Planck fand am 5. März 1861 statt. G. K. 2) Die Universitätsbibliothek. *) Durch das Königl. Ministerium und das Königl. Curatorium erhielt die Bibliothek, wie früher, die Altonaer astronomischen Nachrichten, die Programme der gelehrten Schulen, welche nach früherer Bestimmung ausgetauscht werden, nemlich von den gelehrten Schulen der Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg, von den Königl. Dänischen und Preussischen gelehrten Schulen, ferner: Statist. Tabelvaerk N. R. B. 20 indeh. Criminaltab., statist. Tabellenwerk, deutsche Ausgabe, N. R. B. 21 Waaren- Ein- und Ausfuhr und Meddel. fra det stat. Bureau Sand. 6. Kjcebh. 1861, so wie Gauss und Schumacher Briefwechsel, B. 1. 2. Dem Königl. Hannover. Ministerio der geistlichen und Unterrichts- Angelegenheiten verdan ken wir: Sudendorfs Urkundenbuch zur Geschichte der Herzoge von Braunschweig und Lüneburg und ihrer Lande, 1h. 1. 2., so wie die Hannoversche Gesetzsammlung der Jahre 1857—1860. Es würde zur Förderung der Rechtskenntniss nicht unwichtig sein, wenn den Universitäten die auf Staatskosten jährlich gedruckten Gesetzsammlungen leichter zugänglich gemacht würden. Das Brittische Gouvernement liess der hiesigen Bibliothek zusenden: Sabine observations made at the magnetic, and meteorol. observatory at S. Helena Vol. 2. London I860. 4. Das Belgische Gouvernement: Situation de l’enseignement super. Rapp, triennal. 1853—1855. Bruxel. 1858, Annales des university de Belgique conten. les lois 1856-1857. Brux. 1859. und Documents statist, publ. par le depart, de l’interieur T. 4. Brux. I860. Von den Universitäten und übrigen Gel. Anstalten, welche dem Austauschverein beigetreten, erhielten wii auch im verflossenen Jahre Zusendungen von Dissertationen, Programmen u. s. w.; du ich die Jubelfeier der Universitäten zu Basel und Berlin waren die mitgctheilten Schriften wich tiger und zahlreicher als sonst. Durch die Verbindung der Universität mit der hiesigen historischen Gesellschaft erhielten wir im verflossenen Jahr von Norwegen: Forhandlinger i Videnskabs-Sellskab i Christiania 1859, Broch Abul-Kasim Mahmud bin Omar Zamahsarii Al-Muhfassal opus de re grammatica Arab. Christ. M. Sars og *) I,a der Druck sich verzögert hat, ist auch der Anfang des Jahres 1861 berücksichtigt. Mehrere Schenkungen, die streng chronolog. in das Jahr 1860 gehören würden, sind schon in der Chronik des Jahres 1859 erwähnt worden, auf welche ich mir zu verweisen erlaube.