192 III. Die neue Zeit. C. Die Reformation. werben zu können, mußte Karl in den Passaucr Vertrag 1552 willigen, durch welchen vorläufig der schmalkaldische Krieg be endet, die gefangenen Fürsten losgegebeu und bis zum Abschluß eines allgemeinen Religionsfriedens Glaubensfreiheit gewährt wurde. Jetzt stellten die evangelischen Fürsten dem Kaiser ihre Truppen zur Verfügung im Kampfe gegen die Franzosen, welche sich in Metz festgesetzt hatten. Die Stadt aber konnte trotz aller Anstrengungen nicht eingenommen werden und blieb im Besitze Frankreichs, das von jetzt an einen Gebietsteil nach dem andern vom deutschen Reiche losbröckelte. Im Jahre 1555 kam endlich der Augsburger Religionsfriede zu stände. Derselbe gewährte den Landesherren für sich und ihre Länder völlige Religionsfreiheit; nur die Reformierten waren ausgeschlossen. Die evangelischen Stände wurden mit den katholischen im Reich in allen Rechten gleichgestellt und im Besitz der eingezogenen Kirchen- güter bestätigt. Nur sollten in Zukunft i geistliche Besitztümer nicht „säkularisiert" (d. h. zu weltlichen Herrschaften umgewandelt) wer den können; wenn ein geistlicher Fürst zur Reformation übertreten würde, sollte er sein Erzbistum, Bistum u. s. w. aufgeben. Man nannte diese Bestimmung den „geistlichen Vorbehalt." Karl Y. legte, nachdem alle seine Entwürfe fehlgeschlagen waren, 1556 mißmutig die Krone nieder. Mailand, Neapel, die Niederlande, Spanien und die amerikanischen Besitz ungen trat er an seinen Sohn, Philipp II., ab,*) während sein *) Übersicht über die Geschichte Spaniens. Nachdem die Mauren auf der pyrenäischen Halbinsel ihre Herrschaft be festigt hatten (s. S. 47), blühte das Reich rasch empor. Die Wissenschaften und Künste fanden eifrige Pflege, und herrliche Bauwerke zeugten von der hohen Blüte des Landes. Im Nordwesten hatte sich das von den Westgoten gestiftete Königreich Asturien erhalten; im Norden waren aus der von Karl dem Großen gestifteten spanischen Mark (s. S. 49) die Königreiche Ka stilien und Aragonien hervorgegangen; mit ersterem wurde später Asturien vereinigt. Die Herrscher dieser Länder führten glückliche Kämpfe mit den Arabern (namentlich unter Führung des Helden Cid, gest. 1099), sodaß diese den König von Marokko zu Hilfe riefen, der sie aber seiner Herrschaft unter warf. Von den Christen mehr und mehr zurückgedrängt, beschränkte sich das Maurenreich im 13. Jahrhundert nur noch auf die Herrschaft Granada. Diese wurde endlich 1492 von der Königin Jsabellav. Kastilien (s. S. 154) erobert, und damit wurde der Herrschaft der Araber auf der pyrenäischen Halbinsel ein Ende gemacht. Die Vermählung Jsabellas mit dem König Ferdinand dem Katholischen von Aragonien hatte dann die Ver einigung der beiden Reiche zur Folge. Zu Aragonien gehörte seit 1282 auch Sizilien (s. S. 98); im Jahre 1504 wurde gleichfalls Neapel damit vereinigt, wo bisher das Haus Anjou geherrscht hatte (s. S. 97). Ferdinands Enkel, Karl V., nannte sich als Herrscher dieser Länder zuerst König von Spanien. Sein Sohn, Philipp II., veranlaßte durch grausamen Druck den Abfall der von Karl V. mit Spanien vereinigten Niederlande. Er ver-