28 Die den drei Fällen A 1 entsprechenden Kolumnen fallen hier zu einer zusammen, da die Gleichseitigkeit keine Achse bevorzugt. Anmerkung: Der Kegel /j kann wegen Ji>A 2 )>J 3 >-0 nicht orthogonal sein. Endlich 3. der Grenzfall: ein reelles (und zugleich auch ein imaginäres) Fokalebenenpaar fällt in eine Hauptebene (beim reellen Kegel in die elliptische Hauptebene) zusammen, das andere imaginäre Paar wird absolut. Dies geschieht stets zugleich für zwei konjugierte Kegel (vgl. die Tabellen (9) und (11) auf S. 20 u. 21). Da ein jeder von ihnen mit dem absoluten Kegel zwei Doppellinien gemein hat, so sind es die oben in § 6 als Fall II eingeführten „Rotations kegel“. Für die beiden andern Kegel fällt ein Haupt isogonalebenenpaar in eine Hauptebene zusammen; bei beiden Kegeln ist ein Scheitellinienpaar orthogonal, wir nennen sie kurz: „orthoapert“. Analytisch ergibt sich der Fall II: Xi — 4 = 0. Wir unterscheiden nun weiter beim orthoaperten Kegel die beiden Fälle, ob er in der größeren oder kleineren hyperbolischen Hauptebene orthoapert ist. Bei dem reellen Rotationskegel ist nach einem gleich zu beweisenden Satze (S. 29) der durch die Rotationsachse, die elliptische Hauptachse, geteilte Winkel der beiden Mantellinien in jeder durch diese Achse gehenden Ebene derselbe und wird durch die Achse halbiert. Je nachdem nun der Winkel dieser zwei Mantellinien stumpf oder spitz, je nachdem also der halbe, nämlich der durch die elliptische Achse halbierte Winkel größer oder kleiner als ein halber Rechter, sein Tangens also )> oder •< 1 ist, nennen wir den Rotationskegel stumpf oder spitz; als Grenzfall liegt zwischen beiden der orthoaperte. Diese Unterscheidung läßt sich für imaginäre Rotationskegel erweitern; als Grenzfall zwischen dem spitzen und stumpfen ergibt sich dann der absolute Kegel. Die analytischen Kriterien in den Xi ergeben